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AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Clare Construction
Wilhelm Clare
Borsigstraße 7
38644 Goslar

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Clare Construction gegenüber ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

§2 Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebotes oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

§3 Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung.

Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Clare Construction ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

§5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen und den Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten oder Objekten sicherzustellen.

Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden, können gesondert berechnet werden.

§6 Ausführungsfristen

Vereinbarte Ausführungs- und Fertigstellungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Unvorhersehbare Ereignisse, Materialengpässe, Lieferverzögerungen, Witterungseinflüsse oder behördliche Maßnahmen verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§7 Gewährleistung

Für unsere Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen.

Vor einer Mängelbeseitigung durch Dritte ist Clare Construction Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

§8 Haftung

Clare Construction haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Clare Construction nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von Clare Construction.

§10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Juni 2026

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Adresse
  • Clare Construction
  • Borsigstr. 7
  • 38644 Goslar

Kontakt
  • Tel.: +49 171 945 36 12
  • Email: cc-office@mail.de
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